<!--[0-->Novellierung der AHS‑Prüfungsordnung und der Zeugnisformularverordnung 2016<!--]-->
Novellierung der AHS‑Prüfungsordnung und der Zeugnisformularverordnung 2016
Verordnung vom 11.05.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2016 ändert die Prüfungs- und Zeugnisformularordnungen für AHS‑Schulen. Sie führt neue Absätze, Fristen und digitale Abgaberegelungen ein und präzisiert Begriffe wie „zuständige Schulbehörde“.
Bundesministerium für Bildung und Frauen5/11/2016XXV
Bildung

Schwerpunkte

  • Im Inhaltsverzeichnis wird die Zeile zu § 17 aktualisiert, sodass klar ersichtlich ist, dass sie die Klausurarbeiten für Latein (sechs‑ und vierjährig) und Griechisch betrifft.
  • In § 3 Abs. 1 werden die neuen Absätze 1a und 1b eingefügt, die Regelungen zu schulautonomen Wochenstunden‑Aufteilungen und zu Wahlpflichtgegenständen präzisieren.
  • Die Formulierung „Schulbehörde erster Instanz“ wird in den genannten Paragraphen durch „zuständige Schulbehörde“ ersetzt, um die Zuständigkeit klarer zu definieren.
  • Für die vorwissenschaftliche Arbeit wird ein Frist von maximal vier Wochen zur Themenwahl festgelegt; die Schulbehörde muss innerhalb von zwei Wochen zustimmen.
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Heinisch-Hosek Gabriele

SPÖ

Bundesministerin für Bildung und Frauen
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