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Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken (2016)
Verordnung vom 18.05.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2016 legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für Kuvertier‑, Adressier‑ und Verpackungsarbeiten fest, definiert Stückentgelte, einen 10 %‑Zuschlag sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration und ist seit dem 1. April 2016 gültig.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/18/2016XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreich für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren, sofern diese Tätigkeiten nicht bereits durch andere Gesamtverträge geregelt sind.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger und Papierverarbeiter berechnet, basierend auf einem Stundenlohn von 7,50 €.
  • Auf die errechneten Stückentgelte wird ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % aufgeschlagen und muss gesondert ausgewiesen werden.
  • Arbeitnehmer/innen erhalten einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration von 8 % (bis 6 Dienstjahre) bzw. 8,67 % (ab 7 Dienstjahren); bei Eintritt oder Austritt im Jahresverlauf wird der anteilige Anteil gezahlt.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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