Zusammenfassung
Diese Verordnung legt fest, wie Rechtsschutzbeauftragte und ihre Stellvertreter für ihre Arbeit entschädigt werden. Die Höhe richtet sich nach den Sätzen des Verfassungsgerichtshofes.Bundesministerium für Inneres5/20/2016XXV
Exekutive
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2016 (Inkrafttreten der Verordnung gemäß § 4 Abs. 1.)
- Festlegung der Entschädigungssätze für Rechtsschutzbeauftragte und deren Stellvertreter.
- Die Vergütung erfolgt pro angefangener Stunde und orientiert sich an den Sätzen des Verfassungsgerichtshofes.
- Reisekosten können gemäß den geltenden Bestimmungen erstattet werden.
- Auch administrative Tätigkeiten und Besprechungen sind durch die Entschädigung abgedeckt.
Dokumente (PDFs)
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