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Entschädigung für Rechtsschutzbeauftragte
Verordnung vom 20.05.2016

Zusammenfassung

Diese Verordnung legt fest, wie Rechtsschutzbeauftragte und ihre Stellvertreter für ihre Arbeit entschädigt werden. Die Höhe richtet sich nach den Sätzen des Verfassungsgerichtshofes.
Bundesministerium für Inneres5/20/2016XXV
Exekutive
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.07.2016 (Inkrafttreten der Verordnung gemäß § 4 Abs. 1.)
  • Festlegung der Entschädigungssätze für Rechtsschutzbeauftragte und deren Stellvertreter.
  • Die Vergütung erfolgt pro angefangener Stunde und orientiert sich an den Sätzen des Verfassungsgerichtshofes.
  • Reisekosten können gemäß den geltenden Bestimmungen erstattet werden.
  • Auch administrative Tätigkeiten und Besprechungen sind durch die Entschädigung abgedeckt.
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Sobotka Wolfgang, Mag.

ÖVP

Bundesminister für Inneres
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