Zusammenfassung
Diese Verordnung aktualisiert den österreichischen Altlastenatlas durch die Hinzufügung und Änderung von Einträgen zu belasteten Standorten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/15/2016XXV
Umwelt
Abfallwirtschaft
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass bestimmte Anhänge des Altlastenatlas mit Wirkung zum 1. Februar 2016 in Kraft treten.
- Es wird eine neue Regelung eingeführt, die das Inkrafttreten bestimmter Anhänge des Atlas regelt.
- Ein Standort in Zwölfaxing (Putzerei Alaska) wird als gesicherte Altlast geführt.
- Zwei Standorte (Schwellenimprägnierung Schneegattern und Tankstelle Stiglechner) werden als bereits sanierte Altlasten geführt.
Dokumente (PDFs)
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