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Ausbildungsordnung für Bankkaufmann/Bankkauffrau (2016)
Verordnung vom 30.05.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildungsordnung für Bankkaufleute/-innen fest, definiert das Berufsbild und tritt am 1. Juni 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/30/2016XXV
Bildung
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Ausbildungsdauer für den Lehrberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau beträgt drei Jahre.
  • Die Auszubildenden sollen Kunden empfangen, beraten, das Schaltergeschäft und den internationalen Zahlungsverkehr abwickeln sowie grundlegende Buchführungs- und IT‑Aufgaben erledigen.
  • Das Berufsbild definiert, welche Kenntnisse und Fertigkeiten in den einzelnen Lehrjahren zu vermitteln sind – von betrieblichen Grundlagen über EDV‑Kenntnisse bis hin zu rechtlichen und sicherheitsrelevanten Themen.
  • Die Verordnung trat am 1. Juni 2016 in Kraft und ersetzte die vorherige Ausbildungsordnung, wobei bereits begonnene Ausbildungen weitergeführt werden dürfen.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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