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Florist/Floristin‑Ausbildungsordnung (2016)
Verordnung vom 30.05.2016

Zusammenfassung

Die 123. Verordnung von 2016 regelt die dreijährige Ausbildung zum Floristen/Zur Floristin, definiert das Berufsprofil, das Berufsbild mit Schlüsselkompetenzen und legt die Lehrabschlussprüfung fest.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/30/2016XXV
Bildung
Kulturpolitik
Berufsausbildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Florist/Floristin wird mit einer dreijährigen Lehrzeit festgelegt.
  • Das Berufsprofil umfasst neun zentrale Tätigkeitsfelder, darunter Pflanzenpflege, Kundenberatung und das Gestalten von Sträußen, Kränzen und Girlanden.
  • Das Berufsbild definiert detaillierte Lernziele für jedes Lehrjahr, inklusive fachübergreifender Schlüsselkompetenzen wie Methoden‑, Sozial‑ und Kommunikationsfähigkeit.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen theoretischen Teil (Fachkunde, Wirtschaftsrechnen, Pflanzenkunde) und einer praktischen Prüfung (Prüfarbeit und Fachgespräch).
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
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