<!--[0-->Änderung der Gleisbautechnik‑Ausbildungsordnung 2016<!--]-->
Änderung der Gleisbautechnik‑Ausbildungsordnung 2016
Verordnung vom 30.05.2016

Zusammenfassung

Die 125. Verordnung vom 30. Mai 2016 ändert die Gleisbautechnik‑Ausbildungsordnung: Sie streicht die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“, löscht § 1 Abs. 2, nummeriert den alten Absatz 3 um und hebt § 13 auf, wobei § 14 zu § 13 wird. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Juni 2016.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/30/2016XXV
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut „als Ausbildungsversuch“ wird in § 1 Abs. 1 gestrichen, wodurch die Formulierung klarer wird.
  • § 1 Abs. 2 wird vollständig gestrichen; der bisherige Absatz 3 wird zu (2) umbenannt, um die Gliederung zu vereinfachen.
  • Der bisherige § 13 wird aufgehoben; der alte § 14 übernimmt die Nummer § 13, sodass die Paragraphenfolge erhalten bleibt.
  • Alle vorgenannten Änderungen treten am 1. Juni 2016 in Kraft.
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr.

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.