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Novellierung der Labortechnik‑Ausbildungsordnung (2016)
Verordnung vom 30.05.2016

Zusammenfassung

Die 127. Verordnung von 2016 ändert die Labortechnik‑Ausbildungsordnung: Sie erlaubt neue Kombinationen von Haupt‑ und Spezialmodulen mit einer Dauer von vier Jahren und tritt am 1. Juni 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/30/2016XXV
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Ausbildungsordnung erlaubt jetzt neue Kombinationen von Haupt‑ und Spezialmodulen, zum Beispiel H1 + S1 oder H2 + H3, wobei jede Kombination vier Jahre dauert.
  • Ein neuer Absatz (5) in § 17 legt fest, dass die Änderungen zum 1. Juni 2016 wirksam werden.
  • Alle neu zulässigen Modul‑Kombinationen haben dieselbe Ausbildungsdauer von vier Jahren, was die Planbarkeit für Betriebe erleichtert.
  • Die Änderungen beruhen auf den §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, die die rechtliche Grundlage für solche Novellierungen bilden.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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