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Milchtechnologie‑Ausbildungsordnung (Verordnung 129/2016)
Verordnung vom 30.05.2016

Zusammenfassung

Die 129. Verordnung legt die Ausbildung zum Lehrberuf Milchtechnologie fest: dreijährige Lehre, detailliertes Berufs‑ und Prüfungsprofil sowie ein Inkrafttreten am 1. Juni 2016.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/30/2016XXV
Bildung

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf Milchtechnologie wird eingeführt, der eine dreijährige Ausbildungsdauer hat.
  • Das Berufsprofil umfasst Qualitätsprüfungen von Rohmilch, Bedienung und Überwachung von Milchverarbeitungsanlagen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
  • Das Ausbildungs‑ und Berufsbild definiert für jedes Lehrjahr Fach- und Schlüsselkompetenzen wie Betriebsorganisation, Hygiene, Qualitätsmanagement, Mathematik und Umweltstandards.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer theoretischen (Fachkunde, spezielle Fachkunde, angewandte Mathematik) und einer praktischen Prüfung (Prüfarbeit, Fachgespräch).
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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