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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Skibautechnik
Verordnung vom 30.05.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Berufsausbildung zum Skibautechniker*in fest, definiert das Berufsbild, Lerninhalte und Prüfungsmodalitäten und trat am 1. Juni 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/30/2016XXV
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Skibautechnik wird mit einer festgelegten Lehrzeit von drei Jahren eingeführt.
  • Das Berufsbild definiert die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen, die Lernenden im Verlauf der Ausbildung erwerben müssen (z. B. Werkstoffkunde, Maschinentechnik, Methoden‑ und Sozialkompetenz).
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Fachkunde, angewandte Mathematik, Fachzeichnen) und einem praktischen Teil (Prüfarbeit, Fachgespräch).
  • Die Verordnung tritt am 1. Juni 2016 in Kraft und ersetzt die frühere Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Skierzeuger.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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