<!--[0-->Novellierung der Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung (L‑AVO) 2016<!--]-->
Novellierung der Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung (L‑AVO) 2016
Verordnung vom 10.06.2016

Zusammenfassung

Die Lenker/innen‑Ausnahmeverordnung wird 2016 mehrmals geändert: EU‑Verweis wird aktualisiert, Formulierungen werden präzisiert und neue Nachweis‑Pflichten für Straßenbehörden und beauftragte Unternehmen eingeführt. Das Inkrafttreten ist auf den 15. Juni 2016 datiert.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/10/2016XXV
Verkehr
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 15.06.2016
  • Der Ausdruck „(EWG) Nr. 3821/85“ wird in Titel und den genannten Paragraphen durch „(EU) Nr. 165/2014“ ersetzt, um die aktuelle EU‑Verordnung zu berücksichtigen.
  • In § 6 wird der Ausdruck „von zuständigen Stellen“ durch „und nachweislich“ ersetzt, um die Nachweis‑Pflicht zu betonen.
  • In § 7 wird „von Straßenbauämtern“ durch „und nachweislich von Straßenerhaltern oder von Unternehmen, die von Straßenerhaltern beauftragt wurden,“ ersetzt, wodurch die Verantwortung auf weitere Akteure ausgedehnt wird.
  • In § 7a Ziffer 2 wird „Art. 15 Abs. 7“ durch „Art. 36“ ersetzt, um auf die aktuelle Rechtsgrundlage zu verweisen.
Image of politician Stöger Alois, diplômé

Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.