Zusammenfassung
Die Verordnung 141/2016 legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße fest und tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit6/13/2016XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2016
- Die Verordnung ändert die Arzneitaxe und tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.
- In Anlage B werden für rund 120 Arzneimittel neue Preisansätze (Cent pro Gramm) festgelegt, z. B. Allantoin (169 Cent/1 g) und Opiumtinktur (1 339 Cent/10 g).
- Für verschiedene Gefäße (Gläser, Kunststoffbehälter usw.) werden ebenfalls Preisansätze pro Stück definiert, z. B. runde braune Gläser mit 200 g Inhalt kosten 142 Cent pro Stück.
- Einige Arzneimittel werden aus der Preisliste gestrichen, darunter Dipropar®, Liquibas® und Oberhauser.
Dokumente (PDFs)
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