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Festlegung der Abwicklungs- und Annahmestellen für die Handwerkerleistungsförderung
Verordnung vom 21.06.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt die Kommunalkredit Public Consulting GmbH als zentrale Abwicklungsstelle für die Förderung von Handwerkerleistungen und ermächtigt vier Bausparkassen, Anträge entgegenzunehmen und weiterzuleiten.
Bundesministerium für Finanzen6/21/2016XXV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH wird als zentrale Abwicklungsstelle für die Förderungen von Handwerkerleistungen benannt.
  • Vier Bausparkassen – start:bausparkasse AG, Bausparkasse der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft, Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. und Bausparkasse Wüstenrot Aktiengesellschaft – werden ermächtigt, Förderanträge entgegenzunehmen.
  • Die ermächtigten Stellen müssen die Anträge samt Unterlagen prüfen, entgegennehmen und an die zentrale Abwicklungsstelle weiterleiten; hierfür ist ein gesonderter Vertrag abzuschließen.
  • Die Verordnung trat am 1. Juli 2016 in Kraft.
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Schelling Johann Georg, Dr.

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