<!--[0-->Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren<!--]-->
Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren
Verordnung vom 27.06.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Produktion von Spielwaren fest: Stundenlohn 7,94 €, plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2016.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2016XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.05.2016
  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
  • Die Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 7,94 € berechnet.
  • Auf die ermittelten Stückentgelte wird ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % gewährt.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2016 in Kraft.
Image of politician Stöger Alois, diplômé

Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.