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Heimarbeitstarif für Knopfwaren (ab 01.05.2016)
Verordnung vom 27.06.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für Knopfwaren und deren Adjustierung fest: Stückentgelte werden mit 8,88 € Stundenlohn berechnet und um 10 % Zuschlag erhöht. Der Tarif gilt in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2016, ausgenommen sind Zwirnknöpfe.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2016XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und betrifft alle Auftraggeber*innen, die Heimarbeiter*innen für Knopfwaren und deren Adjustierung beschäftigen.
  • Die Stückentgelte werden mit einem fiktiven Stundenlohn von 8,88 € berechnet.
  • Auf die errechneten Stückentgelte erhalten die Heimarbeiter*innen einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2016 in Kraft.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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