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Änderung der Saatgutverordnung – neue Regeln für GM‑Saatgut
Verordnung vom 05.07.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 174/2016 ergänzt die Saatgutverordnung 2006 um neue Regeln für gentechnisch verändertes Saatgut, führt Melde‑ und Kennzeichnungspflichten ein und stärkt die Befugnisse des Bundesamtes für Ernährungssicherheit.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/5/2016XXV
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Es werden zwei neue Paragraphen (§ 6a und § 6b) eingeführt: § 6a regelt die Meldung von importiertem gentechnisch verändertem Saatgut, § 6b legt allgemeine Anforderungen an die Sicherheit von Saatgut fest.
  • Für die Einfuhr von gentechnisch verändertem Saatgut aus Drittstaaten besteht eine Meldepflicht an das Bundesamt für Ernährungssicherheit, unabhängig von Menge.
  • Behandeltes Saatgut muss zusätzlich zu den Vorgaben des SaatgG 1997 nach Art. 49 Abs. 4 der EU‑Verordnung Nr. 1107/2009/EG in deutscher Sprache gekennzeichnet werden.
  • Das Bundesamt für Ernährungssicherheit kann bei festgestellten Mängeln Maßnahmen anordnen, z. B. Rückruf, Vernichtung oder Informationspflicht gegenüber Abnehmern.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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