Zusammenfassung
Die EWR‑Psychologenverordnung wird 2016 novelliert, um EU‑Recht zu integrieren und geschlechtsneutrale Formulierungen einzuführen.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen7/11/2016XXV
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Europäische Union
Schwerpunkte
- Die Verordnung wird um neue Paragraphen und eine überarbeitete Struktur erweitert, damit die Umsetzung von EU‑Recht klarer wird.
- Der Wortlaut in § 1 wird geändert, um „Vertragspartei des EWR‑Abkommens“ durch „Mitgliedstaat der EU oder sonstige Vertragspartei des EWR‑Abkommens“ zu ersetzen – das schafft rechtliche Klarheit.
- In § 2 werden die erforderlichen Nachweise für die Berufsanerkennung genauer definiert (Staatsangehörigkeit, Diplom, Herkunftsbescheinigung usw.).
- In § 8 wird die Formulierung zu „Gesundheitspsychologin/‑psychologe“ geändert, um geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu gewährleisten.
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