Novellierung der Ärztinnen‑/Ärzte‑EU‑Qualifikationsnachweis‑Verordnung 2014
Verordnung vom 11.07.2016Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 novelliert die Ärztinnen‑/Ärzte‑EU‑Qualifikationsnachweis‑Verordnung 2014, passt den Kurztitel an, ergänzt § 1 um EU‑Richtlinien‑ und Abkommen‑Verweise und aktualisiert die Listen von Ausbildungsnachweisen in den Anlagen 1‑3.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen7/11/2016XXV
Gesundheit
Berufsrecht
Schwerpunkte
- Der Kurztitel der Verordnung wird zu „Ärztinnen‑/Ärzte‑EU‑Qualifikationsnachweis‑Verordnung 2014 – Ärztinnen‑/Ärzte‑EU‑VO 2014“ geändert.
- § 1 wird um Verweise auf die EU‑Richtlinie 2005/36/EG, das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz und den Delegierten Beschluss 2016/790 ergänzt.
- Im Wortlaut von § 2 Abs. 1 entfällt die Formulierung „oder approbierte Ärztin (approbierter Arzt)“, um eine einheitliche Bezeichnung zu schaffen.
- Die Anhänge 1‑3 enthalten aktualisierte Listen von Ausbildungsnachweisen für Grund‑ und Facharztausbildungen aus allen EU‑Mitgliedstaaten, dem EWR und der Schweiz, jeweils mit einem Stichtag (z. B. 31. Dezember 1994 für Deutschland).
Dokumente (PDFs)
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