Erklärung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen zur Satzung
Verordnung vom 13.07.2016Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag zwischen privaten Bildungseinrichtungen und den Gewerkschaften als Satzung, die für alle privaten Einrichtungen in Österreich gilt und ab 1. Juni 2016 wirksam ist.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/13/2016XXV
Bildung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.06.2016
- Die Satzung gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen, deren Hauptzweck berufsorientierte außerbetriebliche Erwachsenenbildung ist, und zwar in ganz Österreich.
- Ausgenommen von der Regelung sind öffentlich‑rechtliche Einrichtungen sowie Arbeitsverhältnisse, die bereits durch andere Kollektivverträge oder Dienstrechte abgedeckt sind.
- Die Satzung trat am 1. Juni 2016 in Kraft; ihre Laufzeit richtet sich nach der des zugrunde liegenden Kollektivvertrags.
- Bestimmte Personengruppen wie Praktikant*innen, Volontär*innen und Personen in sozial‑ und behindertenrechtlichen Maßnahmen sind von der Anwendung des Kollektivvertrags ausgenommen.
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