<!--[0-->Änderung der Störfallinformationsverordnung – Informationspflichten bei schweren Unfällen<!--]-->
Änderung der Störfallinformationsverordnung – Informationspflichten bei schweren Unfällen
Verordnung vom 15.07.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 191/2016 erweitert die Störfallinformationsverordnung: Betreiber von gefährlichen Anlagen müssen die Bevölkerung über Risiken schwerer Unfälle informieren und verschiedene Kommunikationswege nutzen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/15/2016XXV
Umwelt

Schwerpunkte

In Kraft ab 15.07.2016
  • Die Verordnung definiert, dass Betreiber von informationspflichtigen Anlagen die Bevölkerung über die Gefahren und Auswirkungen schwerer Unfälle informieren müssen.
  • Für die Informationspflicht gelten bestimmte Mengenschwellen (vgl. Anhang 5 der Gewerbeordnung) und weitere Voraussetzungen, die im Gesetz festgelegt sind.
  • Die Information muss in kurzer, allgemein verständlicher Form bereitgestellt werden und kann über verschiedene Wege verbreitet werden (Internet, Aushänge, Postwurfsendungen, lokale Medien usw.).
  • Begriffe werden angepasst: „Störfall“ → „schwerer Unfall“, „Störfallinformation“ → „Information über die Gefahr von schweren Unfällen“.
Image of politician Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.