<!--[0-->Novelle der Altlastenatlas‑Verordnung 2016 – Ergänzung neuer Altlastenstandorte<!--]-->
Novelle der Altlastenatlas‑Verordnung 2016 – Ergänzung neuer Altlastenstandorte
Verordnung vom 25.07.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 199/2016 ergänzt die Altlastenatlas‑Verordnung um neue Einträge für zahlreiche belastete Standorte und legt fest, dass die entsprechenden Anhänge ab dem 15.07.2016 wirksam werden.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/25/2016XXV
Umwelt

Schwerpunkte

  • Der neue Absatz legt fest, dass die Anhänge 2‑9 der Altlastenatlas‑Verordnung mit Wirkung vom 15.07.2016 in Kraft treten.
  • Im Anhang 2 wird die Altlast K31 (Faserplattenwerk Leitgeb) im Bezirk Völkermarkt, Gemeinde Eberndorf, Katastralgemeinde Kühnsdorf, als Altstandort mit Prioritätenklasse 3 eingetragen.
  • Im Anhang 3 werden mehrere neue Altlasten (N77 – Petroleumfabrik Drösing, N78 – Deponie Ortner, N79 – Lechnergrube) mit jeweiligen Grundstücksnummern und Prioritätenklasse 3 bzw. 2 aufgenommen.
  • Im Anhang 4 werden die Altlasten O36 (Fural Metalldecken) und O43 (Putzerei Lengauer) ergänzt, beide mit Prioritätsklassen 2‑3 und aktualisierten Grundstücksnummern.
Image of politician Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.