Novelle der Altlastenatlas‑Verordnung 2016 – Ergänzung neuer Altlastenstandorte
Verordnung vom 25.07.2016Zusammenfassung
Die Verordnung 199/2016 ergänzt die Altlastenatlas‑Verordnung um neue Einträge für zahlreiche belastete Standorte und legt fest, dass die entsprechenden Anhänge ab dem 15.07.2016 wirksam werden.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/25/2016XXV
Umwelt
Schwerpunkte
- Der neue Absatz legt fest, dass die Anhänge 2‑9 der Altlastenatlas‑Verordnung mit Wirkung vom 15.07.2016 in Kraft treten.
- Im Anhang 2 wird die Altlast K31 (Faserplattenwerk Leitgeb) im Bezirk Völkermarkt, Gemeinde Eberndorf, Katastralgemeinde Kühnsdorf, als Altstandort mit Prioritätenklasse 3 eingetragen.
- Im Anhang 3 werden mehrere neue Altlasten (N77 – Petroleumfabrik Drösing, N78 – Deponie Ortner, N79 – Lechnergrube) mit jeweiligen Grundstücksnummern und Prioritätenklasse 3 bzw. 2 aufgenommen.
- Im Anhang 4 werden die Altlasten O36 (Fural Metalldecken) und O43 (Putzerei Lengauer) ergänzt, beide mit Prioritätsklassen 2‑3 und aktualisierten Grundstücksnummern.
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