Zusammenfassung
Die Verordnung von 2016 ändert die Begasungssicherheitsverordnung: Sie präzisiert den Titel, erweitert den Geltungsbereich auf weitere chemische Gemische, definiert Qualifikationen für Begasungsleiter und legt strengere Melde‑ sowie Kennzeichnungspflichten fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/26/2016XXV
Gifte
Umwelt
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Titel wird geändert, sodass künftig von "von Giften als Begasungsmitteln" die Rede ist.
- Die Begriffe "Zubereitungen" werden durch "Gemische" und "Fertigwaren" durch "Erzeugnisse" ersetzt.
- Der Begasungsleiter muss eine fachliche Qualifikation und Erste‑Hilfe‑Kenntnisse nachweisen.
- Begasungen sind mindestens drei Werktage (72 Stunden) vor Beginn bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden; bei Gefahr im Verzug kann die Frist verkürzt werden.
Dokumente (PDFs)
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