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Anpassung der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) – neue Terminologie und eIDAS‑Technik
Verordnung vom 03.08.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 210/2016 passt die Registrierkassensicherheitsverordnung an: Sie ersetzt das Wort "Signaturerstellungseinheit" durch "Signatur‑ bzw. Siegelerstellungseinheit", führt eIDAS‑Begriffe ein, legt neue technische Anforderungen fest und verlangt die Meldung von Geräten über FinanzOnline.
Bundesministerium für Finanzen8/3/2016XXV
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Bezeichnung "Signaturerstellungseinheit" wird durch "Signatur‑ bzw. Siegelerstellungseinheit" ersetzt, um sowohl Signaturen als auch elektronische Siegel abzudecken.
  • Neue Definitionen aus der eIDAS‑VO werden eingeführt, z. B. die Begriffe "elektronische (kryptografische) Signatur" und "elektronisches (kryptografisches) Siegel".
  • Unternehmer müssen ihre Signatur‑ bzw. Siegelerstellungseinheiten sowie die zugehörigen Registrierkassen über FinanzOnline melden.
  • Die technischen Anforderungen an die Geräte richten sich nach Anhang II der eIDAS‑VO (z. B. Nutzung von AES‑256).
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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