Änderung der Schulzeitverordnung – Sonderbestimmungen für Tourismus‑ und Wirtschaftsschulen
Verordnung vom 10.08.2016Zusammenfassung
Die Verordnung 223/2016 ergänzt die Schulzeitverordnung um Sonderregelungen für Schulen mit Schwerpunkt Tourismus und wirtschaftlichen Berufen. Sie legt fest, wann und wie lange die Hauptferien dauern dürfen und definiert Bedingungen für späten Unterricht.Bundesministerium für Bildung8/10/2016XXV
Bildung
Schwerpunkte
- Für höhere Lehranstalten für Tourismus werden die Hauptferien auf 9‑16 Wochen festgelegt; sie beginnen frühestens am ersten Samstag im Juni und spätestens zu dem im Schulzeitgesetz festgelegten Termin.
- Für Aufbaulehrgänge und Tourismusfachschulen beträgt die Hauptferienzeit 13 Wochen; der Ferienbeginn liegt zwischen dem zweiten Samstag im Juni und dem letzten Samstag im Juni.
- Für Kollegs für Tourismus und Hotelfachschulen gelten 17‑wöchige Hauptferien, die zwischen dem zweiten Samstag im Mai und dem zweiten Samstag im Juni beginnen.
- Abweichender fachpraktischer Unterricht ist mit Zustimmung der Schulbehörde zulässig; für Schülerinnen und Schüler bis 15 Jahre gilt eine Höchstarbeitszeit bis 20:00 Uhr, bis 18 Jahre bis 22:00 Uhr, später nur in Ausnahmefällen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.