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Marktanpassungsbeihilfen für Milcherzeuger (2016)
Verordnung vom 09.09.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie österreichische Milcherzeuger eine finanzielle Marktanpassungsbeihilfe erhalten können, wenn sie ihre Milchproduktion in einem festgelegten Zeitraum reduzieren.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/9/2016XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Milcherzeuger, die im Referenzzeitraum (Juli 2016) Milch an einen Erstankäufer geliefert haben oder den Betrieb durch Gesamtrechtsnachfolge übernommen haben, können die Milchreduktionsbeihilfe beantragen.
  • Der Antrag auf Teilnahme beinhaltet zugleich den Antrag auf die nach Ende der Reduktionsperiode zu zahlende Milchreduktionsbeihilfe.
  • Für die Dreimonatsperiode Januar‑März 2017 wird eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe von 0,14 € pro Kilogramm nicht gelieferter Milch gezahlt; bei fehlenden Mitteln kann sie bis zu 0,25 € je kg erhöht werden.
  • Wird das verfügbare Fördervolumen überschritten, erfolgt eine proportionale Kürzung (Aliquotierung); bleibt Geld übrig, wird es anteilig auf weitere Anträge verteilt.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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