<!--[0-->Änderung der AEV und GGV 2016 – neue Kontobezeichnungen & OGH‑Konto<!--]-->
Änderung der AEV und GGV 2016 – neue Kontobezeichnungen & OGH‑Konto
Verordnung vom 13.09.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 251/2016 ändert die Abbuchungs‑ und Einziehungs‑Verordnung (AEV) und die Grundbuchsgebührenverordnung (GGV). Sie vereinheitlicht Kontobezeichnungen, führt ein neues OGH‑Konto ein und passt Formulierungen in der GGV an; Inkrafttreten ist zum 1. Jänner 2017 vorgesehen.
Bundesministerium für Justiz9/13/2016XXV
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • In der AEV werden die Kontobezeichnungen von "Bundesministerium für Justiz" zu "BMJ Zentralleitung" geändert und die Bezeichnungen der Oberlandesgerichtspräsidien in den jeweiligen Bundesländern durch "OLG" ersetzt.
  • Ein neues Konto für den Obersten Gerichtshof (OGH/GP) wird mit IBAN AT360100000005490017 und BIC BUNDATWW eingeführt.
  • Ein neuer Absatz 6 wird zu § 15 der AEV hinzugefügt; die geänderten Bestimmungen treten am 1. Jänner 2017 in Kraft.
  • In der GGV wird § 10c Abs. 2 dahingehend geändert, dass die Formulierungen von "Oberlandesgerichtspräsidium" zu "Oberlandesgericht" angepasst und die IBAN‑Angaben für Graz auf die Bundesländer Steiermark und Kärnten umgestellt werden.
Image of politician Brandstetter Wolfgang, Dr.

Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.