Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Überweisung von Sozialversicherungsbeiträgen nach §§ 696 Abs. 1 Z 1 und 697 Z 3 ASVG und bestätigt, dass die EU‑Kommission den betreffenden Betrag nicht als staatliche Beihilfe ansieht.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/20/2016XXV
Sozialpolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 20.09.2016
- Die Verordnung führt die Überweisungsregelungen aus den genannten Paragraphen des ASVG ein.
- Sie stellt fest, dass die Europäische Kommission den Überweisungsbetrag nach § 311a ASVG nicht als staatliche Beihilfe einstuft.
- Die Regelungen gelten ab dem Tag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, also seit dem 20.09.2016.
- Ziel ist es, rechtliche Klarheit für die finanzielle Abwicklung zwischen den Sozialversicherungsträgern zu schaffen.
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