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Inkraftsetzung von Überweisungsregelungen nach dem ASVG
Verordnung vom 20.09.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Überweisung von Sozialversicherungsbeiträgen nach §§ 696 Abs. 1 Z 1 und 697 Z 3 ASVG und bestätigt, dass die EU‑Kommission den betreffenden Betrag nicht als staatliche Beihilfe ansieht.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/20/2016XXV
Sozialpolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 20.09.2016
  • Die Verordnung führt die Überweisungsregelungen aus den genannten Paragraphen des ASVG ein.
  • Sie stellt fest, dass die Europäische Kommission den Überweisungsbetrag nach § 311a ASVG nicht als staatliche Beihilfe einstuft.
  • Die Regelungen gelten ab dem Tag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, also seit dem 20.09.2016.
  • Ziel ist es, rechtliche Klarheit für die finanzielle Abwicklung zwischen den Sozialversicherungsträgern zu schaffen.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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