Zusammenfassung
Die Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 gewährt Steuererleichterungen und einen fünfjährigen Freibetrag für hochqualifizierte Wissenschaftler, Künstler und Spitzensportler, die nach Österreich ziehen und dort im öffentlichen Interesse tätig werden.Bundesministerium für Finanzen9/20/2016XXV
Kunst
Sport
Steuerwesen
Wissenschaft und Forschung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 20.09.2016
- Personen können beim Bundesminister für Finanzen einen Antrag auf steuerliche Entlastung und einen Zuzugsfreibetrag stellen; dafür muss ein Verzeichnis mit Nachweisen eingereicht werden, spätestens sechs Monate nach dem Zuzug.
- Der Zuzug hochqualifizierter Wissenschaftler aus dem Ausland wird begünstigt, wenn die Tätigkeit wissenschaftlich ist, im öffentlichen Interesse liegt, die Qualifikation nachgewiesen ist und die Vergütung mindestens dem Mindestgehalt der EU‑Blauen Karte entspricht.
- Künstler von internationaler Bedeutung erhalten Begünstigungen, wenn ihre künstlerische Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt und sie mindestens zehn Auftritte in Österreich pro Jahr haben.
- Spitzensportler erhalten Begünstigungen, wenn sie im internationalen Wettkampf als Repräsentanten Österreichs auftreten und ihre sportliche Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt.
Dokumente (PDFs)
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