Zusammenfassung
Die Mauttarifverordnung 2016 legt die Gebühren für Bundesstraßen fest, differenziert nach Emissionsklassen, Achsenzahl und Streckenabschnitt, inklusive Nachtzuschlägen und einem 25‑%‑Aufschlag auf der A12.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/22/2016XXV
Umwelt
Verkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2017
- Die Verordnung führt unterschiedliche Mauttarife ein, die nach den EURO‑Emissionsklassen der Fahrzeuge gestaffelt sind.
- Für zweiachsige Fahrzeuge wird ein Grundkilometertarif von 17,73 Cent (Tarifgruppe A) bzw. 18,22 Cent (Tarifgruppe B) festgelegt.
- Auf der Strecke A12 zwischen Kufstein und dem Knoten Innsbruck/Amras wird ein Aufschlag von 25 % auf den Grundkilometertarif erhoben.
- Für die Mautabschnitte A10 und A13 werden detaillierte Teil‑Tarife nach Achsenzahl (2, 3 oder 4+ Achsen) und Tarifgruppe (A/B) festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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