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Mauttarifverordnung 2016 – Gebühren für Bundesstraßen
Verordnung vom 22.09.2016

Zusammenfassung

Die Mauttarifverordnung 2016 legt die Gebühren für Bundesstraßen fest, differenziert nach Emissionsklassen, Achsenzahl und Streckenabschnitt, inklusive Nachtzuschlägen und einem 25‑%‑Aufschlag auf der A12.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/22/2016XXV
Umwelt
Verkehr

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2017
  • Die Verordnung führt unterschiedliche Mauttarife ein, die nach den EURO‑Emissionsklassen der Fahrzeuge gestaffelt sind.
  • Für zweiachsige Fahrzeuge wird ein Grundkilometertarif von 17,73 Cent (Tarifgruppe A) bzw. 18,22 Cent (Tarifgruppe B) festgelegt.
  • Auf der Strecke A12 zwischen Kufstein und dem Knoten Innsbruck/Amras wird ein Aufschlag von 25 % auf den Grundkilometertarif erhoben.
  • Für die Mautabschnitte A10 und A13 werden detaillierte Teil‑Tarife nach Achsenzahl (2, 3 oder 4+ Achsen) und Tarifgruppe (A/B) festgelegt.
Image of politician Leichtfried Jörg, Mag. © BKA/Andy Wenzel

Leichtfried Jörg, Mag.

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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