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Lehrlingsentschädigung für Sportadministrator/innen (BGBl. I 2016, § 1‑5)
Verordnung vom 28.09.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung und Sonderzahlungen für Lehrlinge im Beruf Sportadministration fest. Sie gilt seit dem 1. Oktober 2016 für ganz Österreich.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/28/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet und richtet sich an alle Lehrberechtigten, die Lehrlinge im Beruf Sportadministration ausbilden.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr 535,40 €, im zweiten Lehrjahr 700,00 € und im dritten Lehrjahr 979,80 €.
  • Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer monatlichen Entschädigung; die Zahlungen sind spätestens am 30. Juni bzw. 30. November fällig, anteilig für im laufenden Jahr ein- oder austretende Lehrlinge.
  • Für die Berechnung von Überstunden bei Lehrlingen über 18 Jahren wird, falls kein Facharbeiterlohn vorliegt, auf den Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben (KV 51/2016) verwiesen.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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