Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung und Sonderzahlungen für Lehrlinge im Beruf Sportadministration fest. Sie gilt seit dem 1. Oktober 2016 für ganz Österreich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/28/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet und richtet sich an alle Lehrberechtigten, die Lehrlinge im Beruf Sportadministration ausbilden.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr 535,40 €, im zweiten Lehrjahr 700,00 € und im dritten Lehrjahr 979,80 €.
- Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer monatlichen Entschädigung; die Zahlungen sind spätestens am 30. Juni bzw. 30. November fällig, anteilig für im laufenden Jahr ein- oder austretende Lehrlinge.
- Für die Berechnung von Überstunden bei Lehrlingen über 18 Jahren wird, falls kein Facharbeiterlohn vorliegt, auf den Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben (KV 51/2016) verwiesen.
Dokumente (PDFs)
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