Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass im Oswaldibergtunnel der A10 in beiden Fahrtrichtungen Messstrecken eingerichtet werden, um die durchschnittliche Geschwindigkeit zu überwachen. Beginn und Ende jeder Messstrecke müssen angekündigt werden; die vorherige Regelung von 2015 wird aufgehoben.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/11/2016XXV
Verkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2016 Außer Kraft ab 31.12.2017
- Für die Fahrtrichtung Villach wird der Tunnelabschnitt zwischen km 173,90 und km 178,31 als Messstrecke festgelegt.
- Für die Fahrtrichtung Salzburg wird der Gegenabschnitt zwischen km 178,35 und km 173,92 als Messstrecke festgelegt.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer informiert sind.
- Die frühere Section Control-Messstreckenverordnung aus dem Jahr 2015 wird aufgehoben, sodass nur die neue Regelung von 2016 gilt.
Dokumente (PDFs)
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