Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Stundensätze für die Arbeitsvergütung von Strafgefangenen fest und tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft. Gleichzeitig wird die frühere Regelung von 2015 aufgehoben, gilt aber noch für Vorgänge vor diesem Datum.Bundesministerium für Justiz10/17/2016XXV
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Einführung neuer Vergütungssätze für fünf verschiedene Arbeitsarten von Strafgefangenen.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
- Die frühere Verordnung von 2015 wird aufgehoben, bleibt aber für Fälle gültig, die vor dem 1. Jänner 2017 eingetreten sind.
- Die Vergütungssätze basieren auf § 52 Abs. 1‑2 des Strafvollzugsgesetzes.
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