Änderung der Universaldienstverordnung (Qualitäts‑ und Flächendeckungs‑Verbesserungen)
Verordnung vom 27.10.2016Zusammenfassung
Die 2016er Verordnung ändert die Universaldienstverordnung, um die Servicequalität zu erhöhen, neue Kennzahlen einzuführen und flächendeckende öffentliche Sprechstellen vorzuschreiben.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/27/2016XXV
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich des Universaldienstes wird auf alle Anschlüsse und öffentliche Sprechstellen ausgeweitet.
- Neue Definitionen werden eingeführt: „Störungshäufigkeit“, „gültige Störmeldung“ und „Anschluss“.
- Ein „erfolgloser Verbindungsaufbau“ wird definiert als ein Anrufversuch, bei dem innerhalb von 30 Sekunden kein Signal hörbar ist.
- Die Quote erfolgreicher Verbindungsaufbauten muss mindestens 98 % betragen.
Dokumente (PDFs)
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