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Konformitätsregeln für nichtselbsttätige Waagen
Verordnung vom 29.01.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie nichtselbsttätige Waagen in der EU konform sein müssen, legt Pflichten für Hersteller, Einführer und Händler fest und definiert das Kennzeichnungs- und Dokumentationsverfahren.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft1/29/2016XXV
Gewerbeaufsicht

Schwerpunkte

In Kraft ab 20.04.2016
  • Hersteller müssen technische Unterlagen erstellen, ein Konformitätsbewertungsverfahren nachweisen und die CE‑ sowie die zusätzliche Metrologie‑Kennzeichnung anbringen.
  • Einführer dürfen Messgeräte nur in Verkehr bringen, wenn das Konformitätsverfahren abgeschlossen und die Kennzeichnungen vorhanden sind.
  • Händler müssen vor der Bereitstellung prüfen, ob das Gerät korrekt gekennzeichnet und die erforderlichen Unterlagen beigefügt sind.
  • Die Konformitätsbewertung kann über verschiedene Module (B, D, D1, F, G) erfolgen, je nach Art des Messgeräts und vorhandenen Harmonisierten Normen.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
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