Zusammenfassung
Die Verordnung löst die Betriebskrankenkasse Austria Tabak zum 31. Dezember 2016 auf, überträgt ihr Vermögen an die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse und gründet eine Stiftung für Gesundheitsförderung von Austria‑Tabak‑Mitarbeitern.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/31/2016XXV
Gesundheit
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Die Betriebskrankenkasse Austria Tabak wird zum 31. Dezember 2016 aufgelöst; ihre Rechtsfähigkeit bleibt bis zum 30. Juni 2017 für die Erstellung des Jahresabschlusses erhalten.
- Das Vermögen und die Verbindlichkeiten zum Stichtag 31. Mai 2017 werden am 1. Juni 2017 auf die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse übertragen.
- Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse muss das übernommene Netto‑Finanzvermögen bis zum 31. August 2017 nach einem Verteilungsschlüssel an die übrigen Gebietskrankenkassen weitergeben.
- Eine Privatstiftung zur Gesundheitsförderung von Beschäftigten der Austria Tabak GmbH muss bis spätestens 31. Januar 2017 gegründet werden, erhält ein Vermögen von 3,2 Mio. € und bekommt zusätzlich 12 % des Reinvermögens der aufgelösten Kasse zugewiesen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.