Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in Österreich fest. Sie definiert drei Lohnstufen, Zuschläge für bestimmte Tätigkeiten und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt seit dem 1. Januar 2017 für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 30. September 2005 begonnen wurden.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/11/2016XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuer/innen, die nicht Mitglied einer tarifgebundenen Interessenvertretung sind.
- Es werden drei Lohngruppen definiert (9,76 €, 10,85 € bzw. 14,23 € pro Stunde); für Tätigkeiten nach Entlohnungsschema A wird ein Zuschlag von 7 % auf den jeweiligen Stundensatz gewährt.
- Arbeitnehmer/innen erhalten jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils mindestens ein Zwölftel des Jahresbezugs; die Zahlungen müssen bis spätestens 30. November bzw. zum Juni‑Lohn erfolgen.
- Der Arbeitgeber muss das notwendige Arbeitsmaterial, Schutzkleidung und bei Bedarf ein Mobiltelefon bereitstellen; Wegzeiten (außer dem täglichen Arbeitsweg) werden als Arbeitszeit vergütet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.