Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest, definiert Grundlöhne nach Quadratmeterfläche und regelt zahlreiche Zuschläge und Sonderzahlungen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2017.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/14/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und für alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder erst nach Inkrafttreten des Tarifs einer solchen beitreten.
- Der monatliche Grundlohn wird nach Quadratmeterfläche berechnet: 0,2569 € pro m² Wohn- bzw. Nutzfläche und 0,2569 € pro m² für andere Räumlichkeiten; für das Reinigen von Gehsteigen bei Glatteis 0,4633 € pro m².
- Ein Materialzuschlag von 15 % wird auf das Entgelt aus Absatz 1 (Ziffer 1 und 2) aufgeschlagen, um Kosten für notwendige Materialien zu decken. Dieser Zuschlag ist kein Bestandteil des Grundlohns.
- Zusätzliche Entgelte umfassen: 4,50 € (vor Mitternacht) bzw. 5,00 € (nach Mitternacht) für das Öffnen von Toren; 9,18 € Stundenlohn für Sonderarbeiten, 18,36 € bei Nacht‑/Wochenendarbeit; 21,62 € pro Monat für die Reinigung einer von Hausparteien genutzten Toilette bzw. 31,76 € für öffentliche Toiletten; 57,34 € Pauschalbetrag für das Beseitigen von ekelerregenden Verschmutzungen; 22,36 € monatlich für die Betreuung einer Waschmaschine plus 5,54 € pro Waschmaschine bei Inkasso; 6,19 € Stundenlohn für verpflichtende Anwesenheit, 12,38 € an Sonn‑ und Feiertagen.
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