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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland (2017)
Verordnung vom 14.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2017 den Mindestlohntarif für Hausbesorger im Burgenland fest, definiert Grundlöhne pro Quadratmeter, Material‑ und Sonderzuschläge sowie Urlaubsgelder.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/14/2016XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen im Burgenland, sowohl für Arbeitgeber ohne Kollektivvertrag als auch für solche, die später einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft beitreten.
  • Der Grundlohn beträgt 0,2594 € pro Quadratmeter Wohnfläche, 0,2594 € pro Quadratmeter andere Räumlichkeiten und 0,4698 € pro Quadratmeter für die Reinigung und Bestreuung von Gehsteigen bei Glatteis.
  • Ein monatlicher Materialzuschlag von 20 % des Grundlohns wird zusätzlich zum Entgelt gezahlt, jedoch nicht als Teil des Grundlohns selbst.
  • Für das nächtliche Öffnen des Tores wird ein Sperrgeld von 4,50 € vor Mitternacht bzw. 5,00 € nach Mitternacht fällig.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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