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Mindestlohntarif für Haus‑ und Gebäudebetreuung in Wien (2017)
Verordnung vom 14.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Wien einen einheitlichen Mindestlohntarif für Haus‑ und Gebäudebetreuer*innen fest, definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für diverse Aufgaben und tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/14/2016XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Wien und nur für Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind und nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 96,11 €; ab dem achten Stockwerk erhöht sich der Betrag um 6,90 € pro zusätzlichem Stockwerk.
  • Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet, basierend auf einem Stundenlohn von 14,21 € (doppelt an Sonn‑ und Feiertagen).
  • Für die Pflege von Grünflächen werden je Quadratmeter Jahresbeträge festgelegt (z. B. 0,3210 € für das Reinigen), die auf zwölf Monatsraten verteilt werden.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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