Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest und tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/14/2016XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Niederösterreich und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die beauftragten Personen monatlich 91,07 €, plus 11,77 € für jedes weitere Geschoss über sieben.
- Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein Pauschalbetrag nach einem Stundenlohn von 14,06 € berechnet; für Hobbyräume und Spielplätze gilt ein Stundenlohn von 9,01 €. Zusätzlich kann ein Inkasso‑Aufschlag von 5 % erhoben werden.
- Für Grünflächen werden Pauschalbeträge pro Quadratmeter berechnet (z. B. 0,3217 € für Reinigung), plus einen Stundenlohn von 10,41 € für die Pflege von Bäumen und Beeten.
Dokumente (PDFs)
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