Grundausbildungsverordnung für das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – Verwaltungsbereich Wirtschaft
Verordnung vom 14.11.2016Zusammenfassung
Die Verordnung legt die verpflichtende Grundausbildung für Bedienstete des BMWFW fest. Sie definiert Inhalte, Ablauf, Dauer und Prüfungen der Ausbildung.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft11/14/2016XXV
Öffentlicher Dienst
Aus- und Weiterbildung
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Bediensteten des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – Verwaltungsbereich Wirtschaft, die nach dem Vertragsbedienstetengesetz oder einem Dienstvertrag zur Grundausbildung verpflichtet sind.
- Ziel der Grundausbildung ist, fachliche Kompetenzen zu vermitteln, das Ministerium und seine Arbeitsweise kennenzulernen sowie Kenntnisse über die österreichischen Institutionen und die Europäische Union zu erwerben.
- Für Bedienstete der Entlohnungsgruppe A1 besteht die Grundausbildung aus drei Bausteinen – Basisausbildung, Job‑Rotation und theoretische Grundlagen; für alle anderen Gruppen aus Basisausbildung und theoretischen Grundlagen.
- Die Job‑Rotation sieht bis zu drei Einsätze von mindestens drei Monaten in unterschiedlichen Organisationseinheiten vor; ein Mentor unterstützt die Teilnehmenden dabei, und das gesamte Rotationsprogramm soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.
Dokumente (PDFs)
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