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Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen (ab 01.01.2017)
Verordnung vom 17.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohn für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen fest, unterscheidet sieben Beschäftigungsgruppen und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/17/2016XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen in Österreich, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
  • Sieben Beschäftigungsgruppen werden unterschieden, wobei jede Gruppe ein eigenes Lohnschema nach Berufsjahren und Qualifikation hat.
  • Alle Arbeitnehmer*innen erhalten jährlich ein Weihnachts‑ und ein Urlaubsgeld in Höhe eines Monatsgehalts, berechnet nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten sechs Monate.
  • Der Mindestlohntarif tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und ersetzt die vorherige Regelung von 2015.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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