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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg (ab 01.01.2017)
Verordnung vom 18.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2017 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest, inklusive Basis‑ und Sonderentgelten sowie jährlicher Zulagen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/18/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Salzburg und für alle Hausbesorger/innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen, sowie deren Arbeitgeber*innen, sofern sie nicht bereits einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft angehören.
  • Basisentgelte werden pro Quadratmeter festgesetzt: 0,2572 € für Wohnfläche, 0,2572 € für andere Räumlichkeiten und 0,4701 € für das Reinigen/Bestreuen von Gehsteigen bei Glatteis.
  • Ein Materialkosten‑Zuschlag von 20 % des in Absatz 1 ermittelten Entgelts wird zusätzlich zum Grundlohn gezahlt.
  • Für Arbeiten außerhalb der regulären Tätigkeiten (z. B. Fassadenrenovierung, Aufzugseinbau) wird ein einmaliges Sonderentgelt in Höhe des Doppelten des Grundlohns gezahlt; die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung bzw. anteilig bei vorzeitigem Vertragsende.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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