Zusammenfassung
Regelung der Nutzungsbedingungen, Registrierung und Verwaltung des Unternehmensserviceportals (USP).Bundesministerium für Finanzen2/1/2016XXV
Internet
Verwaltung
Wirtschaft
Öffentliche Verwaltung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
In Kraft ab 02.02.2016 (Tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft (Kundmachung war am 01.02.2016).)
- Die Verordnung regelt den Zugriff auf Anwendungen, die Registrierung und das Vertretungsmanagement im Unternehmensserviceportal.
- Die Registrierung kann über verschiedene digitale Identitäten wie die Bürgerkarte, Handy-Signatur oder bestehende FinanzOnline-Zugänge erfolgen.
- Unternehmen müssen einen Administrator benennen, der Benutzerrechte verwalten und Zugangsdaten für technische Schnittstellen erstellen kann.
- Teilnehmer sind verpflichtet, alle Daten vor der Übermittlung auf Richtigkeit zu prüfen und die IT-Sicherheit (z.B. Schutz vor Viren) zu gewährleisten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.