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Nutzungsbedingungen für das Unternehmensserviceportal (USP)
Verordnung vom 01.02.2016

Zusammenfassung

Regelung der Nutzungsbedingungen, Registrierung und Verwaltung des Unternehmensserviceportals (USP).
Bundesministerium für Finanzen2/1/2016XXV
Internet
Verwaltung
Wirtschaft
Öffentliche Verwaltung
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

In Kraft ab 02.02.2016 (Tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft (Kundmachung war am 01.02.2016).)
  • Die Verordnung regelt den Zugriff auf Anwendungen, die Registrierung und das Vertretungsmanagement im Unternehmensserviceportal.
  • Die Registrierung kann über verschiedene digitale Identitäten wie die Bürgerkarte, Handy-Signatur oder bestehende FinanzOnline-Zugänge erfolgen.
  • Unternehmen müssen einen Administrator benennen, der Benutzerrechte verwalten und Zugangsdaten für technische Schnittstellen erstellen kann.
  • Teilnehmer sind verpflichtet, alle Daten vor der Übermittlung auf Richtigkeit zu prüfen und die IT-Sicherheit (z.B. Schutz vor Viren) zu gewährleisten.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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