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Änderung der BUAG‑Zuschlagsverordnung (Einführung eines höheren Lohnzuschlags ab 2017)
Verordnung vom 24.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung 344/2016 führt für das Jahr 2017 einen erhöhten Lohnzuschlag für Bauarbeiter ein und ergänzt § 6 um eine Übergangsregelung, die bis zum 1. Januar 2017 gilt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lohnzuschlag wird eingeführt, der für jede Beschäftigungswoche im Jahr 2017 das 1,5‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns beträgt.
  • Ein Absatz 8 wird zu § 6 hinzugefügt, der festlegt, dass die bis zum 1. Januar 2017 geltende Fassung von § 5 weiterhin für bereits vergangene Zeiträume anzuwenden ist.
  • Die Änderungen beruhen auf § 21 Abs. 1‑3 des Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetzes, das die gesetzliche Grundlage für die Zuschläge bildet.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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