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Mindestlohntarif für Haushaltspersonal 2017
Verordnung vom 24.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt bundesweit verbindliche Mindestlöhne und zusätzliche Zuschläge für im Haushalt beschäftigte Arbeitnehmer*innen fest. Sie definiert Geltungsbereich, Lohnhöhe nach Berufsjahr und Qualifikation sowie weitere Leistungen wie Weihnachtsremuneration und Abrechnungsanforderungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2016XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und umfasst alle Arbeitnehmer*innen, die nach dem Arbeitsverfassungsgesetz im privaten Haushalt beschäftigt sind.
  • Die monatlichen Mindestbruttolöhne sind nach Berufsjahr und Qualifikationsstufe (a, b, c) gestaffelt – von ca. 1 205 € bis über 2 000 € je nach Tätigkeit.
  • Zusätzliche Zuschläge werden für Nachtarbeit, Kinderbetreuung und Mehrarbeitsleistungen festgelegt (z. B. 531 € pro Monat für Nachtarbeit).
  • Wird keine Wohnung oder Verpflegung gestellt, muss der Arbeitgeber den Gegenwert in Geld auszahlen (nach einem festgelegten Bewertungssatz).
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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