Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2017 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelten pro Quadratmeter, Materialzuschlägen und Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2016XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt ist befugt, den Mindestlohntarif zu setzen, wenn kein Kollektivvertrag für den Wirtschaftszweig existiert.
- Der Tarif gilt ausschließlich für die Steiermark und nur für Hausbesorger/innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
- Grundentgelt: 0,2575 € pro Quadratmeter Nutzfläche (Wohnungen und andere Räumlichkeiten); 0,4685 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche bei Glatteisgefahr.
- In Häusern mit Holzstiegen erhöht sich das Entgelt um 10 %.
Dokumente (PDFs)
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