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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten (2017)
Verordnung vom 24.11.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten fest und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2016XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Grundlohn beträgt 0,2572 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche.
  • Ein monatlicher Materialkosten‑Zuschlag von 20 % des Grundlohns wird zusätzlich gezahlt.
  • Für Einsätze vor 24 Uhr wird ein Sperrgeld von 4,50 € und nach 24 Uhr von 5,00 € pro Einsatz fällig.
  • Zusätzliche Entgelte werden für die Instandsetzung von Fassaden, Gassen und Stiegenhäusern gezahlt – das Doppelte des Grundlohns für Fassadenarbeiten, das einfache Entgelt für andere Arbeiten.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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