Zusammenfassung
Die Verordnung modernisiert die Wahlordnung der Ärztekammer: Sie ändert Überschriften, verlängert Fristen, erlaubt elektronische Mitteilungen und führt neue Regelungen für Nachnominierung und Anfechtung von Wahlergebnissen ein.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/1/2016XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Bezeichnung „Wahlkundmachung“ wird in mehreren Paragraphen durch das modernere Wort „Wahlausschreibung“ ersetzt.
- Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen wird von 28 Tagen auf 35 Tage vor dem Wahltag verlängert und die Uhrzeit auf 12 Uhr festgelegt.
- Der Begriff „schriftlichen“ wird vor dem Wort „Mitteilungen“ eingefügt und die Formulierung „automationsunterstützter Datenübertragung, insbesondere E‑Mail,“ wird ergänzt, um elektronische Kommunikation zu ermöglichen.
- Die Geschäftsstelle der Wahlkommission wird als administratives Unterstützungsteam definiert, das die Wahlkommission bei der Durchführung der Wahl unterstützt.
Dokumente (PDFs)
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