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4. Änderung der Geflügelpest‑Verordnung 2007
Verordnung vom 02.12.2016

Zusammenfassung

Die Verordnung ersetzt die bisherige Anlage 1 zur Geflügelpest‑Verordnung durch eine neue Liste von Gebieten mit erhöhtem Risiko für die Vogelpest und tritt am 3. Dezember 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/2/2016XXV
Gesundheit
Tierseuchenschutz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

In Kraft ab 03.12.2016
  • Ersetzt die bisherige Anlage 1 durch eine neue, die aktuelle Risikogebiete für die Vogelpest enthält.
  • Legt fest, dass die Verordnung am 3. Dezember 2016 wirksam wird.
  • Definiert in der neuen Anlage 1 drei Kategorien von Risikogebieten: hohe Geflügeldichte, Nähe zu Schlachthöfen und Lage an Gewässern.
  • Für Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Teile von Oberösterreich werden konkrete Gemeinden und Bezirke als Risikogebiete aufgeführt.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
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